Hier gelten Einschränkungen auf Flügen, die in die EU (auch Inlandsflüge) starten. Alle zu transportierenden Flüssigkeitsbehälter dürfen nicht mehr als max. 100 ml Inhalt fassen und müssen in einem transparenten, wieder verschließbaren 1-Liter-Beutel verpackt sein, der Beutel muss vollständig geschlossen sein. Es ist maximal 1 Beutel pro Person zulässig. Beutel müssen bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden! Medikamente und Babynahrung, die während des Fluges benötigt werden, können (nach Vorlage bei der Sicherheitskontrolle) außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Duty-Free Artikel, die an Flughäfen der EU oder an Bord des Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben wurden, dürfen weiterhin mitgeführt werden.
Die neuen Bestimmungen gelten bis auf Weiteres an allen Flughäfen in der EU, in Norwegen, Island und der Schweiz, einschließlich der Flüge in die USA.
Folgende Beispiele zählen zu den betroffenen Flüssigkeiten: Getränke, Schäume, Deodorants, Parfüms, Pasten (wie z.B. Zahnpasta und Lotionen), Shampoos, Cremes, Sprays, Suppen und Sirup, Öle und andere Artikel mit ähnlicher Zusammensetzung wie z.B. flüssiger Mascara und Lipgloss. Detaillierte Informationen zur Mitnahme von Flüssigkeiten in der Flugzeugkabine finden Sie unter
oder beim Bundesministerium des Inneren.
Medikamente und Spezialnahrung, wie z.B. Babynahrung oder Nahrungsmittel für Diabetiker, dürfen nach wie vor in der Menge im Handgepäck mitgenommen werden, wie sie für die Zeit des Fluges benötigt werden. Sie dürfen außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden.
Die Medikamente und Spezialnahrung müssen dem Sicherheitspersonal unaufgefordert vorgelegt werden. Auf Verlangen muss der Bedarf während des Fluges glaubhaft gemacht werden. Zum Nachweis für benötigte Medikamente halten Sie bitte ein entsprechendes Rezept bereit. Bei Babynahrung ist das Sicherheitspersonal angehalten, Sie von den mitgebrachten Flüssigkeiten "probieren" zu lassen.
Die Tüte welche Sie benutzen, darf das Fassungvermögen von max. einem Liter nicht überschreiten. Sie muss transparent und wiederverschließbar sein. Zulässig sind z.B. Gefrierbeutel mit einem Zipp- oder Klettverschluss. Am Bodensee-Airport Friedrichshafen haben sie die Möglichkeit die Tüten im Airport Travel Shop zu erwerben.
Flüssige Travel-Value und Duty-Free Artikel wie z.B. Spirituosen oder Parfüm, welche nach der Sicherheitskontrolle an einem Flughafen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben wurden unterliegen keiner Mengenbeschränkung. Sie müssen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden.
Die erforderliche Versiegelung der Artikel wird von der jeweiligen Verkaufsstelle vorgenommen. Der Kunde erhält die versiegelte Tüte und die Verkaufsquittung als Nachweis, dass die Ware an diesem Tag an diesem Flughafen gekauft wurde. Umsteiger haben somit die Möglichkeit Ihre versiegelte Ware mit durch die Sicherheitskontrolle am Umsteigeflughafen zu nehmen. Travel-Value- und Duty-Free-Ware welche nicht in einer versiegelten Tüte ist (z.B. Waren von Flughäfen außerhalb der EU) oder in Fällen in denen die Versiegelung geöffnet wurde, können nicht durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden und müssen deshalb zurückgelassen werden.