Zoll

Telefon: (07541) 284 626
Telefax: (07541) 343 64
Internet: www.zoll.de

Überwachung des Bargeldverkehrs

In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt ab 15. Juni 2007 eine Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000 Euro oder mehr, die bei der Einreise in die Gemeinschaft oder bei der Ausreise aus der EU mitgeführt werden. Gleichzeitig wird ab diesem Zeitpunkt der Schwellenwert der Anzeigepflicht bei der innergemeinschaftlichen Bargeldkontrolle auf 10.000 Euro gesenkt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Internetpräsenz des Zolls.

Hinweis der Zollabfertigungsstelle Flughafen

Barmittelanmeldungen bei der Ausreise aus der EU sind vor der Gepäckabgabe (d.h. vor dem Check-In) bei der Zollabfertigungsstelle abzugeben.

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