Gefährliche Güter

Scharfe und spitze Gegenstände wie Messer, Scheren, Werkzeuge, so wie Feuerwaffen oder Spielzeugwaffen etc. dürfen nicht im Handgepäck transportiert werden.

Eine Liste der verbotenen Gegenstände (lt. BMI - Bundesministerium des Innern), die auf deutschen Flughäfen nicht in die Sicherheitsbereiche oder an Board eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden dürfen oder sich nicht im aufgegebenen Reisegepäck befinden dürfen, finden Sie hier.

Seit November 2006 gelten zusätzliche Sicherheitsbestimmungen für den Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck

Bitte lesen Sie auch die Informationen in Ihrem Flugticket. In besonderen Fällen fragen Sie bitte direkt bei der Fluggesellschaft oder bei Ihrem Handling-Agenten nach.

Hinweis

Die Mitnahme eines Feuerzeuges mit dem Brennstoff Flüssiggas ist gestattet, wenn das Feuerzeug am Körper und nicht im Gepäck/Handgepäck getragen wird. Der Transport von Benzinfeuerzeugen (Zippos) ist grundsätzlich verboten.

Rücksendeservice für gefährliche Gegenstände

Für den Fall, dass Sie doch einmal einen Gegenstand, der im Luftverkehr als gefährlich eingestuft wird (z.B. Messer, Scheren) dabei haben, können Sie ihn per Post in einem adressierten Briefumschlag gegen eine Gebühr von € 5.- an sich selbst oder an Verwandte, Nachbarn, etc. zurücksenden lassen. Umschläge und Briefkasten sind direkt bei der Sicherheitskontrolle zu finden. Bitte beachten Sie, dass Gefahrgut oder Feuerzeuge nicht versandt werden dürfen!

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