Gefährliche Güter dürfen nicht im oder als, von Passagieren oder Besatzungsmitglieder aufgegebenen Gepäck oder Handgepäck, transportiert werden, ausgenommen wie in der Tabelle 2.3A aufgeführt.
Sollten Sie Fragen haben, bezüglich des Transportes gefährlicher Güter im Luftverkehr, wenden Sie sich bitte vertauensvoll an Ihr Luftfahrtunternehmen. Dieses ist verpflichtet Ihnen Fragen bezüglich des Transportes gefährlicher Güter zu beantworten.