Rücksendungen gefährlicher Gegenstände

Für den Fall, dass Sie doch einmal einen Gegenstand, der im Luftverkehr als gefährlich eingestuft wird (z.B. Messer, Scheren), im Handgepäck dabei haben, können Sie ihn per Post in einem adressierten Briefumschlag gegen eine Gebühr von 5,00EUR an sich selbst oder z.B. an einen Verwandten, Nachbarn, etc. zurücksenden lassen. Umschläge und Briefkästen sind direkt bei der Sicherheitskontrolle zu finden. Bitte beachten Sie, dass Gefahrgut und Feuerzeuge nicht versandt werden dürfen.

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