Reisen innerhalb der EU

Als EU-Bürger haben Sie die Möglichkeit in jeden beliebigen EU-Mitgliedsstaat ohne Visum einzureisen. Alle Reisenden benötigen aber einen gültigen Personalausweis oder Reispass.

Schengener Abkommen

Einige europäische Staaten einigten sich im Abkommen von Schengen auf den Abbau der Personen-, Waren- und Fahrzeugkontrollen an den gemeinsamen Grenzen. Allerdings haben die Schengen-Staaten eine Regelung getroffen, dass sowohl an den Land-, Luft- und Seeaußengrenzen alle Peronen bei der Ein- und Ausreise einer Identitätsüberprüfung unterliegen. Daher sind Sie verpflichtet, immer ein gültiges Dokument in Form Ihres Reisepass oder Paßersatzes, wie dem deutschen Personalausweis, mit sich zu führen.

Zu den Schengen-Staaten gehören: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz und Spanien. Bitte beachten Sie, dass nicht alle dieser Länder auch zur EU gehören.

Näher Informationen hierzu oder über Visaregelungen finden Sie beim Auswärtigen Amt.

Hinweis

Um die Abfertigung zu vereinfachen und zu beschleunigen, gibt es auf den Flughäfen getrennte Kontrollstellen für Reisende aus EU/Schengen-Staaten und Reisende aus nicht EU/Non-Schengen-Staaten. Die jeweiligen Kontrollstellen sind mit dem Zeichen „EU“ bzw. „No-EU-National“ gekennzeichnet.

Einreise aus nicht EU-Ländern

Möchten Sie als nicht EU-Bürger in einen EU-Staat einreisen, benötigen Sie Ihren Reisepass sowie ein gültiges Visum. Nähere Informationen über Visaregelungen bzw. Ausnahmeregelungen finden Sie beim Auswärtigen Amt.

Einfuhrbestimmungen von Reisemitbringseln

Auf der folgenden Seite von Zoll online können Sie in Erfahrung bringen, was und wieviel Sie an Reisemitbringseln nach Deutschland einführen dürfen.

Überwachung des Bargeldverkehrs

In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt ab 15. Juni 2007 eine Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000 Euro oder mehr, die bei der Einreise in die Gemeinschaft oder bei der Ausreise aus der EU mitgeführt werden. Gleichzeitig wird ab diesem Zeitpunkt der Schwellenwert der Anzeigepflicht bei der innergemeinschaftlichen Bargeldkontrolle auf 10.000 Euro gesenkt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Internetpräsenz des Zolls.

Hinweis der Zollabfertigungsstelle Flughafen

Barmittelanmeldungen bei der Ausreise aus der EU sind vor der Gepäckabgabe (d.h. vor dem Check-In) bei der Zollabfertigungsstelle abzugeben.

Flüge

Hin- und Rückflug

Nur Hinflug

Von

Hinflug am

Nach

Rückflug am

Erwachsene

Kinder

Babys

Klasse

Mietwagen

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Rückgabeort:

Rückgabedatum:

Klimaanlage

Gangschaltung

Automatik

Hotel

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