Der Flughafen ist für alle Arten von Luftfahrzeugen zugelassen, welche die Vorgaben des ICAO Annex 16 Kapitel III erfüllen bzw. ein vergleichbares Lärmzeugnis vorweisen können. Lediglich für Ultraleichtflugzeuge bestehen weitere Einschränkungen (PPR). Für weitere Inormationen kontaktieren Sie bitte die Luftaufsicht.
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