General Aviation

Der Flughafen ist für alle Arten von Luftfahrzeugen zugelassen, welche die Vorgaben des ICAO Annex 16 Kapitel III erfüllen bzw. ein vergleichbares Lärmzeugnis vorweisen können. Lediglich für Ultraleichtflugzeuge bestehen weitere Einschränkungen (PPR). Für weitere Inormationen kontaktieren Sie bitte die Luftaufsicht.

Das in dieser Rubrik zur Verfügung gestellte Kartenmaterial kann aus technischen Gründen keinen Anspruch auf Aktualität stellen und ist daher nicht zur Flugdurchführung zu verwenden.

Büro Luftaufsicht/GAT:

Telefon: +49 (0) 7541 284 120
Telefax: +49 (0) 7541 712 17
E-Mail: Luftaufsicht@noSpam.fly-away.noSpam.de

 

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